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Journals vom 21.2. bis 6.4.2013
nach Unterbrechung ab 10.1.2010 wegen DAPD (siehe rossaepfel-theorie.de)

 



21.2.2013/13.3.2013
Wähler-Irreführung durch Georg Fahrenschon (Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes)
und Wähler-Täuschung  durch die FDP zur Finanztransaktionssteuer


Auch Georg Fahrenschon beteiligt sich im Deutschlandfunk an der Irreführung der Wähler mit seinem Interview:

"Finanztransaktionssteuer belastet Verbraucher erheblich", dradio.de, 14.2.2013

Sparkassen- und Giroverband hält Entwurf für überzogen und unausgeglichen

Fahrenschon: ...Ich frage mich zum Beispiel, wo sind die entsprechenden Regelungen für den Handel mit Hedgefonds, wo ist die Steuer auch auf den Hochfrequenzhandel?...

Damit erweckt Fahrenschon einen falschen Eindruck, denn der Handel mit den Hedgefonds und der Hochfrequenzhandel unterliegen nach dem Kommissionsvorschlag ebenfalls der Finanztransaktionssteuer.
Die Irreführung richtet sich letztlich gegen Politiker, die die ruinösen Machenschaften der Zockerei durch diese Umsatzsteuer etwas abbremsen wollen.

Fahrenschon unterstützt also nicht seine Sparkassen-Kunden, die am meisten von solcher Zockerei betroffen sind und denen durch einige Sparkassen sogar Lehman-Zertifikate angedreht wurden. Vielmehr betreibt er das Geschäft der FDP. Deren "Finanzexperte" Volker Wissing hat gerade wieder zum soundsovielten Male behauptet, dass die Steuer vor allem zu Lasten der Kleinsparer gehe: "Tatsächlich wären es aber vor allem Kleinsparer und mittelständische Betriebe, die diese 35 Milliarden Euro zahlen müssten" (sh. "Steuern auf Wertpapiergeschäfte - FDP sagt Nein zu EU-Finanzsteuer", sueddeutsche.de, 16.2.2013).

Tatsächlich beträgt diese Umsatzsteuer von 0,1% auf Geldanlagen in Aktien usw. bei einem Anlagewert von 10.000 Euro nur 10 Euro, während Fahrenschon und die FDP gegen die Umsatzsteuer von 19 Prozent, also von 1.900 Euro, beim Kauf eines Kleinstwagens für 10.000 Euro kaum etwas einzuwenden haben. Der Preis eines Eigenheims zum Gebäudepreis von  200.000 Euro enthält nicht nur die 19% Umsatzsteuer, sondern mindestens noch weitere 40% Steuern und Abgaben, so dass weit mehr als die Hälfte hierfür aufzuwenden ist. Aber all das interessiert viel weniger solche Lobbyisten, deren Hauptprofiteure ihr großes Geld vor allem mit Aktienanlagen machen. 

Im Hinblick auf diese Größenordnungen ist es ziemlich dreist, dass die FDP ausgerechnet hier einen "Ausgleich für Kleinsparer" fordert (siehe "Finanztransaktionssteuer nicht ohne 'Ausgleich für Kleinsparer' - FDP-Politiker sieht Bringschuld beim Bundesfinanzminister - Volker Wissing im Gespräch mit Dirk Müller", dradio.de, 10.10.2012), während ihr eine solche Sorge um die Kleinverdiener bei der Umsatzsteuer und bei den übrigen hohen Verbrauchsteuern zur Senkung des Spitzensteuersatzes für die FDP-Kundschaft  nie in den Sinn kommt.

Noch dreister sind die Wählertäuschungen der FDP durch ihren "Experten" Wissing in einem DLF-Interview vom 23.1.2013 mit seiner Behauptung:

Es gibt Berechnungen, wonach jemand, der 100 Euro im Monat einbezahlt, über einen Zeitraum von 40 Einzahlungsjahren bis zu 14.000 Euro Steuern bezahlen muss an Finanztransaktionssteuern. Das sind Kleinsparer, 100 Euro im Monat, das ist Altersvorsorge.

(Siehe: “Wir werden einen Schutzwall um die Kleinsparer bauen”, dradio.de, 23.1.2013, und dazu die ausführliche Kommentierung in dem Artikel: "Finanztransaktionssteuer: FDP bleibt bei ihrer Wählertäuschung", readers-edition.de, 19.2.2013. Zu dem „Hochfrequenzhandel“ siehe auch „Heftiger Widerstand gegen Finanztransaktionssteuer“,  faz.net, 15.2.2013.)

Da die Finanztransaktionssteuer vor allem das rasende Roulett bremsen und nicht die Finanzierung von Staaten und Unternehmen belasten soll, ist deren Finanzierung durch Erstausgabe von Schuldtiteln und Aktien sowie die Umschuldung von der Steuer befreit, ebenso wie Hypotheken und sonstige "Primär"-Finanzierungen. Dies wird aber von den neoliberalen Medien kaum dargestellt, auf dass sich die Wähler leichter gegen die Steuer mobilisieren lassen.

Nachtrag vom 13.3.2013:

Die Täuschungsversuche durch die FDP mit ihren Lobbyisten werden auch zurückgewiesen durch eine Presseerklärung von Attac Deutschland: "Finanztransaktionssteuer: Kampagne Steuer gegen Armut weist Brüderle-Polemik zurück", Pressemitteilung vom 13.3.2013.

Auch die behauptete wesentliche Verteuerung für den minimalen Anteil an sinnvollen Kurssicherungsgeschäfte im Derivate-Geschäft der realen Güterproduktion dient nur der Täuschung, weil diese klassischen Derivate nicht der ständigen Umschlags-Wiederholung im rasenden Roulett bedürfen. (Zu den Proportionen von Realwirtschaft und Zockerei siehe die Grafik in: "Schäuble schont Zocker - Alibis gegen Hochfrequenzhandel", readers-edition.de, 28.9.2012.)

Die Finanztransaktionssteuer richtet sich also ausschließlich gegen die Zockerei und ist eine reine Zocker-Steuer.

 

 


22.2.2013
Kommissions-Eurokraten gegen Transparenz und Bürgernähe,
auch bei der Finanztransaktionssteuer


Die Transparenz-Feindlichkeit der Brüsseler Eurokraten im Hinblick auf ihre Lobbyisten-Verflechtungen wird unter anderem deutlich in dem Doku-Film: „The Brussels Business“, deutschsprachig auf arte.tv, 12.2.2013, hier ab Minute 70, oder für den Fall der eiligen „Depublikation!“ unter http://www.youtube.com/watch?v=WO1JfAJvGbM .) Ihre mangelnde Bürgernähe zeigt sich unter anderem darin, dass ihre endlich unter großem Druck herbeigeführten Vorschläge zur Finanztransaktionssteuer für den Normalbürger völlig undurchsichtig bleiben. Dies ermöglicht z.B. den deutschen Zocker-Lobbyisten eine so verzerrte Darstellung, dass auf diese Weise möglichst viel Widerstand im Lande damit aufgebaut werden kann. (Siehe die obigen Beispiele von Georg Fahrenschon und vor allem von Volker Wissing (FDP).

Zur Bürgerinformation über den „Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer {SWD(2013) 28 final} {SWD(2013) 29 final}“ gibt es von der Kommission zwar eine kurze Einführung von einer Seite mit der Überschrift   „Finanzgeschäfte besteuern – so soll es klappen“, ec.europa.eu, 14.2.2013, aber ohne einen Hinweis zu den wichtigen Punkten, die durch Fahrenschon und Wissing falsch dargestellt wurden.

Während Fahrenschon die Studie an ihrem Erscheinungstag bei seinem Interview dazu vielleicht noch gar nicht richtig gelesen hatte, musste für den „Experten“ Wissing bereits bei seinem Interview am 23.1.2013 und lange vorher schon völlig klar sein, dass seine Interview-Äußerungen nur zur Wählertäuschung dienten. Auch hier hätte man von den Eurokraten mal ein Beispiel erwarten können, woraus man ersehen kann, dass die Steuer für Wissings Sparer mit seinen monatlich 100 Euro im Laufe von 40 Jahren nicht bei 14.000 Euro, sondern eher weit unter insgesamt 1000 Euro liegt. Aber auch Fahrenschon musste schon längst völlig klar sein, dass die 0,01% natürlich auch und gerade den Hochfrequenzhandel betreffen und dass die Hedgefonds  zumindest über ihren Hochfrequenzhandel davon betroffen sind.

Weniger klar war z.B. der wichtige Punkt, dass die Neu-Ausgabe von Aktien und Unternehmensanleihen von der Steuer befreit ist, gerade wegen der erklärten Absicht, dass man vor allem den Hochfrequenzhandel und die Sekundärgeschäfte besteuern will und nicht die primäre Unternehmens- und Staatsfinanzierung. Zu diesem Punkt findet man in der obigen Kommissions-Erläuterung nur die Hinweise:

Die Steuer würde sich auf sämtliche Finanztransaktionen erstrecken, an denen eine Partei mit Sitz in einem oder mehreren der elf Länder beteiligt ist. Der Mindeststeuersatz betrüge 0,01 % für Derivate und 0,1% für andere Transaktionen, einschließlich des Kaufs von Aktien und Anleihen. Den teilnehmenden Ländern stünde es frei, einen höheren Satz anzuwenden.

Die Steuer würde sich auf sämtliche Finanztransaktionen erstrecken, an denen eine Partei mit Sitz in einem oder mehreren der elf Länder beteiligt ist. Der Mindeststeuersatz betrüge 0,01 % für Derivate und 0,1% für andere Transaktionen, einschließlich des Kaufs von Aktien und Anleihen. Den teilnehmenden Ländern stünde es frei, einen höheren Satz anzuwenden.

Nicht angewandt würde die Steuer auf alltägliche Finanztätigkeiten von Personen und Unternehmen wie Abschluss einer Versicherung, Aufnahme einer Hypothek, Kreditkartenkäufe und Unternehmenskredite.

Man könnte also zunächst an eine Besteuerung jedes „Kaufs von Aktien und Anleihen“ denken. Die Ausgabe von Aktien usw. würde man nicht als „alltägliche Finanztätigkeit“ ansehen.

Auch im weitgehend unverdächtigen Deutschlandfunk findet man unter der Überschrift „AKTUELL VOM 14.02.2013, Demo für eine Finanztransaktionssteuer“ - 0,1 Prozent Steuer beim Aktienkauf -EU-Kommission skizziert Finanztransaktionssteuer“, dradio.de, außer den Interviews mit Wissing und Fahrenschon nur einige Links zu diesem Thema, die auch nicht wirklich weiterhelfen.

Im Zweifelsfall konnte man in dem obigen Vorschlag nach dem Stichwort „Aktien“ suchen. Aber man findet dort nur etwas zu „Aktienzertifikaten“.

Nach fortgesetzten hartnäckigen Recherchen stellt sich heraus, dass das Stichwort „Emissionen“ weiterhelfen könnte. Und Tatsächlich findet man in dem Vorschlag die Passage:

„Primärmarktgeschäfte gemäß Artikel 5 Buchstabe c der Verordnung (EG)
Nr. 1287/2006, einschließlich der Emissionsübernahme und anschließenden
Zuweisung von Finanzinstrumenten im Rahmen ihrer Ausstellung;“
Also googelt der zweifelnde EU-Bürger nach „1287/2006“ und sucht dort den „Artikel 5 Buchstabe c“.
Der lautet:

Primärmarktgeschäfte (so wie ihre Emission, Zuteilung oder
Zeichnung) mit Finanzinstrumenten, die in den Anwendungsbereich
von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 18 Buchstaben a und b der Richtlinie 2004/39/EG fallen.
So erhält er allmählich eine Antwort, indem er weiter googelt nach der Richtlinie 2004/39/EG, Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 18 Buchstabe a und b der Richtlinie. Die lauten:
18. Übertragbare Wertpapiere: die Gattungen von Wertpapieren,

die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können,

mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, wie

a) Aktien und andere, Aktien oder Anteilen an Gesellschaften,
Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten
gleichzustellende Wertpapiere sowie
Aktienzertifikate;

b) Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel,
einschließlich Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen)
für solche Wertpapiere;

c) alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder...

Aber so kann es ja auch nicht sein, weil gerade die Aktien und diverse Schuldverschreibungen etc. besteuert werden sollten. Man erinnert sich daher an den Ausgangspunkt im Vorschlag, wo es heißt:
Diese Richtlinie gilt nicht für die folgenden Transaktionen:

a) Primärmarktgeschäfte gemäß Artikel 5 Buchstabe c der Verordnung (EG)

Nr. 1287/2006, einschließlich der Emissionsübernahme und anschließenden

Zuweisung von Finanzinstrumenten im Rahmen ihrer Ausstellung;

Diese Befreiung gilt also nur für „Primärmarktgeschäfte“. In Großbritannien sind dagegen die primären Aktien-Emissionen von den dortigen 0,5% Börsenumsatzsteuer nicht befreit (siehe http://www.hmrc.gov.uk/sdrt/intro/basics.htm#2  und http://www.hmrc.gov.uk/sdrt/reliefs/reliefs-exemptions.htm#1).  Aber auch die 0,5% sind als einmalige Belastung je Aktienkauf vernachlässigbar gering, wenn man darauf jahrelang eine Gesamtrendite von z.B. 5% erzielt. Sie bringen aber dem britischen Staat schon bei diesem geringen Satz jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen (sh. http://en.wikipedia.org/wiki/Stamp_duty_in_the_United_Kingdom). Dagegen lassen Finanzminister Wolfgang Schäuble und seine schwarz-gelbe Regierung es zu, dass ganze Wohnungsunternehmen mit Tausenden von Wohnungen ohne die 3,5% bis 5,5% Grunderwerbsteuer gekauft und weiterverkauft werden.

(Siehe: Wikipedia: Grunderwerbsteuer und Monitor Nr. 644 vom 21.2.2013: "Verkommene Wohnungen, hohe Gewinne - Wie der Staat Immobilienheuschrecken fördert", wdr.de, 21.2.2013.)

Auch wenn man nicht die ganzen 41 Seiten des Vorschlages lesen will, findet man mit diesen Vorinformationen noch die weitere relevante Passage auf Seite 18 unter Ziffer 8 des Vorschlages:

Mit Ausnahme des Abschlusses oder der wesentlichen Änderung von Derivatkontrakten sollten der Handel in Primärmärkten und für Bürger und Unternehmen wichtige Transaktionen wie der Abschluss von Versicherungsverträgen, Hypothekendarlehen, Verbraucherkredite oder Zahlungsdienste nicht der Finanztransaktionssteuer unterliegen, damit die Kapitalbeschaffung für öffentliche Haushalte und Unternehmen nicht erschwert wird und es keine Auswirkungen auf private Haushalte gibt.
Auf diese Weise kann man immerhin einen kleinen Teil der Verwirrungen mit einiger Mühe durchleuchten, die einem zugemutet werden durch die bestbezahlten Eurokraten und Kommissions-Lobbyisten mit den dadurch ermöglichten gezielten Falschinformationen durch neoliberale Medien, Partei- oder Verbands-Lobbyisten wie Volker Wissing (FDP) und Georg Fahrenschon.

 

8.3.2013

Angela Merkel als "Kurtisane der Reichen"?

So charakterisierte sie Oskar Lafontaine bei Maybrit Illner am 7.3.2013, wo unter anderem auch der Börsenmakler Dirk Müller einen erfrischenden Kontrast bot gegen den festbetonierten Abzocker-Lobbyisten Rainer Brüderle (FDP). Die Schröpfung der Normalverdiener, Einkommensschwachen und der kommunalen Haushalte zur Umverteilung nach oben unterstützt auch Angela Merkel.

Obwohl sie in ihrer Regierungsmannschaft diese Umverteilung eigentlich nur moderiert und der "christlich-liberalen" Mehrheit folgt, so zeigt sie doch gelegentlich eine eigene Meinung, unter anderem vor kurzem in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung:
„Für völlig falsch halte ich es, jetzt die Steuern zu erhöhen, die Erbschaftssteuer anzuheben oder die Vermögenssteuer wieder einzuführen… Das schadet unserem Mittelstand.“
(Siehe dies u.a. im Zusammenhang des Artikels „Die Umverteilung des Volkseinkommens nach oben - Spitzensteuersatz: Die Werte von Gérard Depardieu und Bernard Arnault“, readers-edition.de, 7.2.2013, mit w. Nachw.)

 

 

11.3.2013
Zum umfrisierten Armuts- und Reichtumsbericht der "Christlich-Liberalen" siehe:





16.3.2013
SPD-Profiteure feiern Hartz-IV-Geburtstag zur Prekarisierung,
hochgelobt von FDP und „Christlichen“

Arbeitsstunden der Erwerbstätigen:*

in 2000:          57.659 Mio.;  
in 2012:          58.115 Mio.;
Anstieg:          0,8%.
Erwerbstätige:*

in 2000:          39,144 Mio.;
in 2012:          41,613 Mio.;
Anstieg:          6,3%.

Deutsche Arbeitslosenquote (EUROSTAT)**

vor rotgrüner Umverteilung nach oben                    in 2000:  8,0%,
mit rotgrüner steuerlicher Umverteilung nach oben  in 2005: 11,3%.
mit Hartz-IV-Prekarisierung                                   in 2013:  5,7%
*)   Erwerbstätige und geleistete Arbeitsstunden 1960 – 2012, sozialpolitik-aktuell.de,
**) Arbeitslosenquoten, Stand 15.3.2012, wko.at.

Siehe dazu auch die Spreizung der Lohneinkünfte zu Gewinneinkünften in der Grafik zum Artikel
„Die Umverteilung des Volkseinkommens nach oben - Spitzensteuersatz: Die Werte von Gérard Depardieu und Bernard Arnault“, readers-edition.de, 7.2.2013.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte - Deutschland - Dezember 2010, Abschnitt I Analyse, abgerufen 16.3.2013.

Die Bruttoarbeitsentgelte der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im unteren Fünftel sind also von 1999 bis 2010 nominal nur um etwa 8 Prozent gestiegen. Dagegen ist der Verbraucherpreisindex von 84,9 im Januar 1999 auf 104,1 im Juli 2012 gestiegen, also um 22,6% ( siehe Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreise, Verbraucherpreisindex insgesamt, abgerufen 16.3.2013). Das bedeutet für die Dumping-Löhner eine reale Lohnsenkung um 100 - 108/1,226 = 12 Prozent.

Im oberen Fünftel gab es immerhin eine durchschnittliche reale Erhöhung des Bruttoentgelts 125/1,226 – 100 = 2%. Aber auch diese Zahl erscheint für die Mehrheit der Sozialversicherten im oberen Quintil für diese elf Jahre zu hoch, weil sie teilweise Einkommenssteigerungen von mehreren hundert Prozent im obersten Management-Bereich einschließt.

 

 

18.3.2013

Carlos Slim Helú soll sein mexikanisches Telekommunikations-Monopol verlieren

Mit dem Monopol-Schutz durch die mexikanischen „christlich-konservativen“ Regierungen wurde Slim zum reichsten Mann der Welt - auf Kosten der meist armen mexikanischen Telefonkunden - mit einem geschätzten Vermögen von 73 Milliarden Dollar lt. Forbes (siehe „Wettbewerb in Mexiko - Konkurrenz für den Milliardär“, taz.de, 15.3.2013).

Seit dem Regierungswechsel zum 1.12.2012 ist auch das verkrustete System in Mexiko etwas in Bewegung geraten. Die alte Freunde von Carlos Slim Helú mit ihrem letzten Präsidenten Felipe Calderón Hinojosa von dem „christlich-konservativen“ Partido Acción Nacional (PAN) wurden nach zwölf Jahren Regierung abgelöst durch den ebenfalls gut verfilzten Enrique Peña Nieto vom eher linken Partido Revolucionario Institucional (PRI), der die die ursprünglichen Ideale seiner großen Partei vielleicht doch ein wenig wiederbeleben kann.

Peña Nieto muss aber inzwischen auch den verstärkten Einsatz von Slims Milliarden zum Aufkauf von Fernsehkanälen und sonstigen Medien befürchten, mit denen Slim dann die Wähler manipulieren kann nach Art von Rupert Murdoch, Putin, Berlusconi, oder auch der Friede-Springer-Truppe und anderer kapitalstarker Medien in Deutschland.

 

6.4.2013

Kommentar zu Offshore Leaks für die Süddeutsche Zeitung,
der dort am 5.4.13 um 19 Uhr hochgeladen aber nicht veröffentlicht wurde

zum SZ-Artikel vom 5.4.13, 15:01 Uhr:

Bei aller Schärfe gegen Steuer-Großbetrüger verstehe auch ich nicht das Ansinnen von Wolfgang Schäuble gegenüber der Süddeutschen Zeitung und dem NDR, die vertraulichen Steuer-Daten an ihn weiterzugeben und den Informantenschutz zu ignorieren. Obendrein wollte er die Steuer-Großbetrüger schützen durch Sicherung ihrer Anonymität bei seinem Steuerabkommen mit der Schweiz (siehe „‚Christliche‘ und ‚Liberale‘ schützen Steuer-Großbetrüger““, readers-edition.de, 8.4.2012).

Aber jedenfalls bot er wieder mal starke Worte. Auch sein Staatssekretär Steffen Kampeter ließ am 4.4.2013 bei Maybrit Illner gegen Sahra Wagenknecht schon anklingen, dass man nicht den wirksamen Druck der Amerikaner über die Banken gegen die Steuergroßbetrüger wählen würde, sondern sich wieder hinter der angeblichen Voraussetzung einer internationalen Regelung verstecken will. Für diese Haltung stehen auch die Lobbyisten und Weichspüler von der NZZ (http://bit.ly/Zb7HiT), dagegen diepresse.com (http://bit.ly/10zY6FU).

Ideal wäre es, wenn die ICIJ ein Abkommen mit der Staatsanwaltschaft in Bochum vermitteln könnte, die sich in solchen Fragen schon gegen Schäuble und die CDU/CSU/FDP bewährt hat

Gegen das Lavieren der "Christlichen" und "Liberalen" beschreibt auch Harald Schumann das US-Modell im Tagesspiegel (siehe Steuerflucht Zyperns "Geschäftsmodell" floriert wie nie zuvor, tagesspiegel.de, 30.3.2013.) Es geht um den „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA), der schon 2010 im Kongress verabschiedet wurde. Danach müssen  ausländische Finanzunternehmen einschließlich der Hedgefonds und sonstigen Vermögensverwalter ab 2014 alle Kontodaten von US-Bürgern unaufgefordert der US-Steuerbehörde IRS melden. Bei Unterlassung droht ihnen der Lizenzentzug und eine Strafsteuer von 30 Prozent auf all ihrer Einnahmen in den USA.

Schumann resümiert (ebd.): "So umgeht die US-Regierung Verhandlungen mit unwilligen Regierungen und setzt direkt bei den Organisatoren der Steuerflucht an – und das mit Erfolg." Er zitiert den Europa-Abgeordneten Sven Giegold: „Die USA weisen den richtigen Weg, dem muss Europa jetzt folgen“ und schreibt weiter "Davon wollen Minister Schäuble und die meisten seiner EU-Kollegen bisher nichts wissen."

Auch die EU-Staaten müssen diese Daten an die US-Behörden melden. Die hiesigen Steuerhinterziehungs-"Oasen",  werden dann durch EU-Recht gezwungen, dies auch untereinander zu tun (Siehe ebd.). 

Zum Hinweis von Sahra Wagenknecht bei Maybrit Illner auf die Konten von deutschen Milliardären in Panama siehe "Deutsche Milliardäre in Steueroase Porsche, Piëch und Quandt in Panama", sueddeutsche.de, 20.3.2013, mit weiteren Quellenangaben.  

 

 


 

 

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